Direkt zum Seiteninhalt

BH 2022

Prüfungen

Nächste Begleithundprüfung:
Findet statt am 04.09.22.
Prüfungsort: Einöde 161 in 89269 Vöhringen
Prüfungsleiter: Peter Bachmeier
Leistungsrichter BLV: Renate Kalteis
Freie Plätze:  Immer in Abhängigkeit von angemeldeten Mitgliedern

Achtung:
Eine Teilnahme von externen Teilnehmern an der Begleithundprüfung ohne Mitgliedschaft im Verein ist grundsätzlich möglich.
Allerdings ist diese an bestimme Bedingungen gebunden wie z.B. eine Leistungsurkunde eines VDH anerkannten Verbandes.
Da eine Prüfung immer im Team mit einem anderen Hund stattfindet, ist also ein kostenpflichtiges Training auf dem Vereinsgelände erforferlich.
Eine Absprache mit dem Prüfungsleiter/Ausbildungswart Basis hat grundsätzlich spätestens drei Wochen vor dem bekannten Prüfungstermin zu erfolgen.  
Eine Prüfungsgebühr wird selbstverständlich erhoben.

Nähere Informationen:
Peter oder Manuela Bachmeier
E-Mail: hundesportfreunde@vodafone.de
Tel.: 08333-5239968

Links zu wichtigen Dokumenten

Laufschema Peter



Auszug aus der Prüfungsordnung für BH:

Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil BH-VT

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog der Regelungen der Landesorganisationen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Das Zulassungsalter wird von der Landesorganisation festgelegt, darf aber nicht unter zwölf Monaten liegen.

Hunde, die in der Bewertung im Teil A („Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen 70% der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ und das Prädikat vom Leistungsrichter bekannt gegeben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70% der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.
Dem Leistungsrichter ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters, zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.
Die BH-VT ist Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen dieser Prüfungsordnung.

Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden, kann aber innerhalb einer Prüfungsveranstaltung (Zweitagesprüfung) nur einmal gemacht werden.
Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

Prüfungsbeschreibung : Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil
Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT-Prüfung nicht statt.
Übungsanforderungen analog den Übungsbeschreibungen im allgemeinen Teil



Leinenführigkeit 15 Punkte:
Sonderbestimmung BH-VT:
Die Leinenführigkeit wird entsprechend dem Laufschema ausgeführt.


Der Hund muss seinem Hundeführer aus der Grundstellung heraus mit einmaligen Hörzeichen für Fuß gehen aufmerksam, freudig und konzentriert folgen, und soll dabei immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers bleiben.
Der Hundeführer hat die Anfangsgrundstellung spätestens einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer die Grundstellung für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ einnimmt.
In der Leinenführigkeit werden 50 Schritte geradeaus gegangen, nach einer Kehrtwendung geht der Hundeführer nach 10 bis 15 Schritten in den Laufschritt über, zeigt 10 bis 15 Schritte Laufschritt,
geht dann ohne Übergangsschritte in einen langsamen Schritt über und nach weiteren 10 bis 15 Schritten wieder in normalen Schritt.

Kehrtwendungen sind vom Hundeführer linksdrehend zu zeigen. Der Hund darf dabei rechts um den Hundeführer laufen oder linksdrehend auf Kniehohe des Hundeführers bleiben.
Der Laufschritt und der langsame Schritt müssen sich deutlich von der normalen Gangart abheben.
Der Tempowechsel wird ohne Zwischenschritte ausgeführt.
Nach der zweiten Kehrtwendung ist ein Halten zu zeigen. Dabei muss sich der Hund direkt ohne Hörzeichen setzen.

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit zu zeigen.
Der Hundeführer muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe, in der Nähe einer Person anhalten.
Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern.
Auf Anweisung des Leistungsrichters verlässt der Hundeführer mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein.
Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.


Freifolgen 15 Punkte:

Der Hund muss seinem Hundeführer aus der Grundstellung heraus mit einmaligen Hörzeichen für Fuß gehen aufmerksam, freudig und konzentriert folgen, und soll dabei immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers bleiben.
In der Freifolge werden 50 Schritte geradeaus gegangen, nach einer Kehrtwendung geht der Hundeführer nach 10 bis 15 Schritten in den Laufschritt über, zeigt 10 bis 15 Schritte Laufschritt,
geht dann ohne Übergangsschritte in einen langsamen Schritt über und nach weiteren 10 bis 15 Schritten wieder in normalen Schritt. Mit einer abschließenden Grundstellung wird die Übung beendet.


Sitzübung 10 Punkte:

Sitz aus der Bewegung (alle Prüfungsstufen)
1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Sitz. 50% der Punkte
2. Teil: Entfernen vom Hund und Herantreten des Hundeführers, Endgrundstellung. 50% der Punkte

Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritt, muss sich der Hund auf das Hörzeichen für Sitzen sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht.
Der Hund muss ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer sitzenbleiben. In allen Prüfungsstufen entfernt sich der Hundeführer 15 Schritte. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer wieder zu seinem Hund.
Sonderbestimmung für BH-VT: Nach der Entwicklung darf der Hundeführer anhalten und ein Hörzeichen für Sitzen geben, bevor er sich vom Hund entfernt.

Ablegen in Verbindung mit  Herankommen 10 Punkte:

1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Platz. 50% der Punkte
2. Teil: Herankommen, Vorsitzen, Endgrundstellung. 50% der Punkte

Die Entwicklung von 10 bis 15 Schritten wird im Normalschritt ausgeführt.
Auf das Hörzeichen für Hinlegen muss sich der Hund sofort und gerade in Laufrichtung legen ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht.
Der Hundeführer geht noch mindestens 30 Schritte, und dreht sich zu seinem Hund um. Dieser hat bis zum Abrufen ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer liegen zu bleiben.
Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund mit dem Hörzeichen für Herankommen oder "Rufname des Hundes" herangerufen.
Der Hund muss freudig, zielstrebig und direkt herankommen, und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen.
Auf das Hörzeichen für die Abschlussgrundstellung hat sich der Hund direkt in die Endgrundstellung zu begeben.
Sonderbestimmung für BH-VT:
Nach der Entwicklung darf der Hundeführer anhalten und ein Hörzeichen für Liegen geben, bevor er sich vom Hund entfernt. (Der Zeittakt ist zu beachten.)


Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte:

Während der Vorführung des anderen Hundes ist die Übung Ablegen unter Ablenkung zu zeigen.
Dabei wird der Hund an einen vom Leistungsrichter zugewiesenen Platz aus der Grundstellung mit dem Hörzeichen für Hinlegen abgelegt.
Der Hundeführer hat auf Anweisung des Leistungsrichters, folgende Position einzunehmen:
Hundeführer steht mindestens 30 Schritt entfernt in Sicht des Hundes (dem Hund den Rücken zugewendet).
Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen bleiben, während der andere Hund arbeitet.


Prüfung im Verkehr

Allgemeines: Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt.
Der Leistungsrichter legt mit dem Prüfungsleiter fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden.
Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand.

Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben.
Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den Leistungsrichter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf (Die folgenden Übungen stellen eine Mindestanforderung dar und können von den Landesorganisationen erweitert werden.)

Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg.
Der Leistungsrichter folgt dem Team in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
Hundeführer und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt.
Der Hund hat auf Anweisung durch Hundeführer neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt.
In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt Hundeführer und Hund entgegen.
Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

Begegnung mit Autos
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet.
Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen.
Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft gebeten.
Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern.
Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen.
Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen.
Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer überholen und ihnen wieder entgegen kommen.

Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund neutral zu verhalten.
Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.

Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße.
Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen.
Der Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten.
Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen.
Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung: Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen
oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Zurück zum Seiteninhalt