IPO: - Hundesportfreunde-Iller-Donau

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

IPO:

Ausbildung > IPO

IPO steht als Abkürzung für Internationale Prüfungsordnung.
Diese Prüfungsordnungen werden von der Kommission für Gebrauchshunde der FCI ausgearbeitet.
Gemeint ist damit aber eigentlich der IPO-Sport. Das bedeutet, dass ein Hundeführer seinen Hund im Gebrauchshundebereich ausbildet und dazu Prüfungen ablegt.
Voraussetzung für eine IPO-Prüfung ist eine zuvor bestandene Begleithundprüfung.

Die IPO-Prüfungen bestehen aus den drei Teilen:

  • Fährte


  • Unterordnung


  • Schutzdienst


Im Verein wird derzeit nur die IPO-Unterordnung ausgebildet.




 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü